Landesflüchtlingsreferentenkonferenz in Graz: Länder fordern klare Zuständigkeiten, wirksame Kontrolle und faire Kostentragung
Einstimmige Beschlüsse zu zentralen Fragen der Grundversorgung – Vorsitzender Amesbauer übergibt Staffelstab an Salzburgs Landesrat Fürweger.




Graz (19. Juni 2026).- Die diesjährige Landesflüchtlingsreferentenkonferenz fand unter dem Vorsitz des steirischen Soziallandesrates Hannes Amesbauer in Graz statt. Gemeinsam mit Innenminister Gerhard Karner und dem Salzburger Landesrat Wolfgang Fürweger, der den Vorsitz übernimmt, informierte er im Rahmen einer Pressekonferenz über die Ergebnisse der Konferenz. Auf der Tagesordnung standen aktuelle Herausforderungen in den Bereichen Grundversorgung, Asyl, Vertriebene und Flüchtlingsbetreuung. Beraten wurde über Fragen einer praxistauglichen Vollziehung, klarer Zuständigkeiten und einer gerechten Verteilung von Kosten und Verantwortung zwischen Bund und Ländern.
Insgesamt wurden von den Bundesländern 14 Anträge eingebracht und davon elf einstimmig beschlossen. Ein Antrag wurde an eine andere Landesreferentenkonferenz zugewiesen, und zwei Anträge der Steiermark wurden abgelehnt. Inhaltlich standen unter anderem die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Fremder, die Versorgung von Vertriebenen aus der Ukraine sowie Verbesserungen bei Kontroll- und Verwaltungssystemen im Fokus.
Mehr Kontrolle bei Vertriebenenstatus gefordert
Auf Initiative der Steiermark wurde die Einbeziehung von Personen mit Vertriebenenstatus in das europäische Entry/Exit-System (EES) thematisiert. Ziel ist eine bessere Nachvollziehbarkeit von Ein- und Ausreisen sowie eine effizientere Kontrolle von Leistungsansprüchen in der Grundversorgung. Der Antrag wurde von Wien, Burgenland und Tirol abgelehnt.
„Gerade bei Vertriebenen aus der Ukraine braucht es mehr Nachvollziehbarkeit im Vollzug. Wenn Personen Leistungen aus der Grundversorgung beziehen, muss auch überprüfbar sein, ob sie sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten. Die Einbeziehung in das Entry/Exit-System würde einen wichtigen Schritt darstellen, um genauere Prüfungsgrundlagen zu erhalten und somit Abrechnungen zu verbessern, um nicht notwendige Kosten für die öffentliche Hand zu unterbinden“, erklärte Amesbauer.
Erstversorgung von Vertriebenen soll Aufgabe des Bundes bleiben
Ein weiterer von der Steiermark eingebrachter und einstimmig unterstützter Schwerpunkt betrifft die Erstversorgung von Personen mit Vertriebenenstatus aus der Ukraine. Die Länder sprechen sich wiederholt dafür aus, die Zuständigkeit des Bundes für die erste Unterbringung und Versorgung bis zur Klärung des Aufenthaltsstatus ausdrücklich in der Grundversorgungsvereinbarung zu verankern.
Umsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie muss praktikabel bleiben
Auch die Umsetzung der europäischen Aufnahmerichtlinie im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wurde thematisiert. Die Länder verwiesen auf weiterhin bestehende rechtliche, organisatorische und finanzielle Klärungsbedarfe und forderten rasche Gespräche mit dem Bund zur Finalisierung der notwendigen Anpassungen.
„Die Länder tragen die Hauptlast der praktischen Versorgung. Deshalb braucht es Lösungen, die europarechtliche Vorgaben erfüllen, gleichzeitig aber auch finanzierbar und in der Praxis vollziehbar bleiben. Zusätzliche Belastungen ohne ausreichende Abstimmung mit den Ländern dürfen nicht entstehen“, betonte Amesbauer.
Forderung nach Ausschluss von Asylwerbern zum Zugang zu einer Lehre wurde abgelehnt
Der Antrag der Steiermark, wonach die Absolvierung einer Lehre für Asylwerber ohne hohe Bleibewahrscheinlichkeit nicht möglich sein soll, wurde von Wien, Burgenland und Tirol abgelehnt. Laut Antrag sollen Lehrstellen und Ausbildungsplätze vorrangig Personen mit gesichertem Aufenthaltsstatus offenstehen. Bei Asylwerbern ist während des laufenden Verfahrens noch nicht geklärt, ob sie dauerhaft in Österreich bleiben dürfen.
„Wir lehnen den Zugang für Asylwerber zum Lehrstellenmarkt ab. Diese aufenthaltsverfestigende Maßnahme erschwert bei einem möglichen negativen Asylbescheid eine notwendige Abschiebung. Die aktuelle Jugendarbeitslosigkeit von über zehn Prozent ist ein weiterer Punkt, der den Ausschluss von Asylwerbern zum Zugang zu Lehrstellen rechtfertigt. Leider herrscht in diesem Punkt keine Einigkeit bei den Ländern“, betont Amesbauer.
Obsorge für unbegleitete Minderjährige: Länder verlangen Klarheit
Intensiv diskutiert wurde auch das neue Obsorgegesetz für unbegleitete minderjährige Fremde. Die Länder sehen die Regelungen kritisch und warnen vor erheblichen Mehrkosten sowie zusätzlichem bürokratischem Aufwand. Der entsprechende Antrag, wonach der Ausgleich des finanziellen Mehrbedarfs der Bundesländer zu klären sei, wurde der Kinder- und Jugendhilfereferentenkonferenz zugewiesen.
„Unbegleitete minderjährige Fremde müssen rechtsstaatlich vertreten und entsprechend betreut werden. Daraus folgt aber nicht, dass der Bund sämtliche Verantwortung vom ersten Tag an auf die Kinder- und Jugendhilfe der Länder übertragen darf. Der Bund ist für Asylverfahren, Grenzschutz und Erstaufnahme zuständig. Es ist daher nur folgerichtig, dass er in dieser Phase auch die Verantwortung trägt“, erklärt Salzburgs Landesrat Wolfgang Fürweger.
Erfolgreiche Konferenz und Staffelübergabe an Salzburg
Die Landesflüchtlingsreferentenkonferenz stand im Zeichen eines konstruktiven Austausches zwischen Bund und Ländern. Die Teilnehmer verständigten sich auf eine Reihe gemeinsamer Positionen, die nun in weiteren Gesprächen mit dem Bund verfolgt werden sollen.
„Die Länder brauchen verlässliche Zuständigkeiten, praxistaugliche Regeln und eine faire Kostentragung durch den Bund. Zentrale Themenbereiche rund um Migrationsagenden dürfen nicht länger durch unklare Verantwortlichkeiten, unvollständige Systematiken und zusätzliche Belastungen auf dem Rücken der Länder strukturiert werden“, resümierte Amesbauer.
Im Rahmen der Konferenz übergab der steirische Soziallandesrat den Vorsitz der Landesflüchtlingsreferentenkonferenz an seinen Salzburger Amtskollegen Wolfgang Fürweger. „Die heutige Konferenz hat gezeigt, dass die Länder in vielen zentralen Fragen vor denselben Herausforderungen stehen. Salzburg wird den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen und sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Anliegen der Länder auf Bundesebene Gehör finden und in konkreten Maßnahmen münden“, erklärte Fürweger abschließend.
Rückfragehinweis:
Oliver Brunnhofer | Büro Landesrat Amesbauer | Mobil: +43 676 8666 6746
Tel. +43 (316) 877 6746 | E-Mail: oliver.brunnhofer@stmk.gv.at
Marco Sterk | Büro Landesrat Amesbauer | Mobil: +43 676 8666 6753
Tel. +43 (316) 877 6753 | E-Mail: marco.sterk@stmk.gv.at
Graz, am 19. Juni 2026
Kommunikation Land Steiermark-Aussendungen unter E-Mail: kommunikation@stmk.gv.at
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