340 Euro Heizkostenzuschuss auch 2026/27: Land Steiermark setzt gezielte Unterstützung für Steirerinnen und Steirer fort
Einkommensgrenzen werden an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst. Bis zu 6,3 Millionen Euro für gezielte Unterstützung steirischer Haushalte mit geringem Einkommen. Anträge ab 1. Oktober 2026 möglich.
Graz (25. September 2026).- Auch in der kommenden Heizperiode unterstützt das Land Steiermark Haushalte mit geringem Einkommen gezielt bei ihren Heizkosten. Die steirische Landesregierung wird den Heizkostenzuschuss für die Heizsaison 2026/27 in ihrer nächsten Sitzung beschließen. Pro Haushalt werden erneut einmalig 340 Euro gewährt. Wie im Vorjahr sind auch heuer keine Drittstaatsangehörigen bezugsberechtigt. Insgesamt stehen bis zu 6,3 Millionen Euro zur Verfügung. Die Einkommensgrenzen werden aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten deutlich und bezugnehmend auf die Armutsgrenze angehoben.
Soziallandesrat Hannes Amesbauer sieht darin die konsequente Fortsetzung des eingeschlagenen Kurses: „Die vergangene Heizperiode hat gezeigt, dass soziale Verantwortung und ein sorgsamer Umgang mit Steuergeld miteinander vereinbar sind. Wir haben den Heizkostenzuschuss gezielt auf die Steirerinnen und Steirer ausgerichtet. Daher können wir die Unterstützung von 340 Euro trotz aller budgetären Herausforderungen in voller Höhe aufrechterhalten. Diesen Weg setzen wir fort und passen gleichzeitig die Einkommensgrenzen an die aktuellen Gegebenheiten an. Die Teuerung bringt immer mehr Haushalte unter Druck. Unser Anspruch bleibt klar: Wir wollen jene Steirerinnen und Steirer verlässlich unterstützen, die diese Hilfe tatsächlich benötigen.”
„Wenn das Leben teurer wird, darf das Heizen nicht zur unlösbaren Herausforderung werden. Deshalb setzen wir den Heizkostenzuschuss auch heuer fort und unterstützen anspruchsberechtigte Haushalte mit 340 Euro. Gleichzeitig passen wir die Einkommensgrenzen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten an. Wir helfen dort, wo Hilfe gebraucht wird – gezielt und treffsicher”, sagt Landeshauptmann Mario Kunasek.
„Die Steirerinnen und Steirer müssen sich ihr tägliches Leben leisten können – vom Einkauf über den Weg in die Arbeit bis zum Heizen der eigenen vier Wände. Deshalb halten wir den Heizkostenzuschuss aufrecht und werden gleichzeitig die Einkommensgrenzen anheben, bis zu denen die Förderung bezogen werden kann. Für mich ist klar: Unterstützung muss fair sein. Wer Hilfe wirklich braucht, soll sich darauf verlassen können, dass er sie bekommt – und wer jeden Tag arbeitet und Verantwortung übernimmt, muss spüren, dass sich Leistung auszahlt”, unterstreicht Landeshauptmann-Stv. Manuela Khom.
Auch Landesrat Karlheinz Kornhäusl betont den gemeinsamen Kurs der Landesregierung: „Gerade bei den täglichen Ausgaben spüren viele Menschen, dass das Leben teurer geworden ist. Umso wichtiger ist es, dass wir als Land dort unterstützen, wo finanzielle Belastungen besonders schwer wiegen. Mit der Fortführung des Heizkostenzuschusses geben wir auch in diesem Winter jenen Haushalten Unterstützung, die sie brauchen. Das ist für mich eine Frage des sozialen Zusammenhalts und eines verlässlichen Miteinanders in der Steiermark.”
Einkommensgrenzen werden angehoben
Für die Heizperiode 2026/27 werden die Einkommensgrenzen deutlich erhöht. Wie in den Vorjahren gilt die aktuelle Studie zur Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung (EU-SILC 2025) als Grundlage. Für Einpersonenhaushalte steigt die monatliche Einkommensgrenze damit von 1.661 auf 1.827 Euro, für Ehepaare beziehungsweise Haushaltsgemeinschaften von 2.492 auf 2.741 Euro. Für jedes im Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, erhöht sich die Grenze um weitere 548 anstatt 498 Euro im Vorjahr. Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem monatlichen Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen.
Treffsicheren Kurs konsequent fortsetzen
Bereits in der vergangenen Heizperiode wurde der Heizkostenzuschuss zielgerichteter ausgestaltet. Die Förderung kann seither nur noch von Österreichern sowie EU-/EWR-Bürgern beantragt werden, zusätzlich ist ein mindestens fünfjähriger Aufenthalt in der Steiermark notwendig.
Insgesamt 17.533 steirische Haushalte erhielten 2025/26 eine Unterstützung von jeweils 340 Euro, das Fördervolumen belief sich auf rund 5,96 Millionen Euro. Durch die Anpassung der Förderkriterien konnte der Mitteleinsatz gegenüber früheren Heizperioden reduziert werden.
Mit einem Fördervolumen von bis zu 6,3 Millionen Euro stellt das Sozialressort unter Landesrat Hannes Amesbauer die entsprechenden Mittel für die Heizperiode 2026/27 bereit.
Antragstellung ab 1. Oktober
Der Heizkostenzuschuss kann von 1. Oktober 2026 bis einschließlich 26. Februar 2027 bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde, den Stadtämtern sowie den Servicecentern und Servicestellen der Stadt Graz beantragt werden.
Die Auszahlung erfolgt direkt durch die Abteilung 11 Soziales, Arbeit und Integration des Landes Steiermark an die Antragsteller.
Der Heizkostenzuschuss im Überblick:
- Heizkostenzuschuss: 340 Euro pro Haushalt
- Bezugsberechtigt sind ausschließlich österreichische Staatsbürger sowie EU-/EWR-Bürger, die mindestens fünf Jahre den ununterbrochenen und rechtmäßigen Hauptwohnsitz in der Steiermark haben sowie seit 24. September 2026 an der Antragsadresse gemeldet sind
- Einkommensgrenzen:
- Einpersonenhaushalt: 1.827 Euro
- Ehepaar beziehungsweise Haushaltsgemeinschaft: 2.741 Euro
- zusätzlich pro Kind im gemeinsamen Haushalt, für das Familienbeihilfe bezogen wird: 548 Euro
- Antragszeitraum: 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027
- Fördervolumen: bis zu 6,3 Millionen Euro
Rückfragehinweis:
Oliver Brunnhofer | Büro Landesrat Amesbauer | Mobil: +43 676 8666 6746
Tel. +43 (316) 877 6746 | E-Mail: oliver.brunnhofer@stmk.gv.at
Graz, am 25. September 2026
Thomas Bauer unter Tel.: +43 (316) 877-5854, bzw. Mobil: +43 (676) 86665854 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: thomas.bauer@stmk.gv.at zur Verfügung.
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