Landesimmobilien werden ab 2027 zentral gemanagt
Mit 1. Jänner werden die Zuständigkeiten für die Landesimmobilien in einer zentralen Einheit gebündelt. Auf Grund dessen ändern sich die Namen von zwei der 17 Abteilungen des Landes.
Graz (21. Oktober 2026).- Mit der Eingliederung und Auflösung der früheren Landesimmobiliengesellschaft (LIG) im Jahr 2025 wurden die Voraussetzungen geschaffen, im Amt der Steiermärkischen Landesregierung ein zentrales Immobilienmanagement zu schaffen. Die künftige Struktur ab 1. Jänner 2027 wurde kürzlich von der Landesregierung beschlossen: Die Immobilienangelegenheiten des Landes Steiermark werden in der Abteilung 2 gebündelt, indem die Zuständigkeit für den Wirtschaftsbetrieb „Immobilienverwaltung Land Steiermark“ (die frühere LIG) von der Abteilung 4 Finanzen sowie das Referat Landeshochbau aus der Abteilung 16 zur Abteilung 2 (Leitung: Thomas Hofer) wandern. Auch aus einigen anderen Abteilungen übersiedeln Zuständigkeiten zum neuen zentralen Immobilienmanagement. Innerhalb der Landesregierung liegt die Zuständigkeit für das zentrale Immobilienmanagement bei Landeshauptmann Mario Kunasek. Mit diesen Veränderungen wird auch den Empfehlungen des Landesrechnungshofes entsprochen.
Neue Abteilungsnamen ab 2027
Um diese Neuerungen abzubilden, ändern sich die Namen von zwei Landesabteilungen: Die bisherige „Abteilung 2 Zentrale Dienste“ wird mit Beginn des Jahres 2027 in „Abteilung 2 Landesimmobilien und Zentrale Dienste“ umbenannt. Aus der „Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau“ wird die „Abteilung 16 Mobilität und Verkehrsinfrastruktur“.
A2-Leiter Thomas Hofer betont: „Mit der Zusammenführung der Immobilienaufgaben schaffen wir eine Betreuung aus einer Hand. Das ist in dieser Form erstmalig in der Landesverwaltung und eine wichtige Voraussetzung für klare Zuständigkeiten und fundierte Entscheidungen. Von kürzeren Wegen und einer einfacheren Zusammenarbeit werden unsere internen und externen Partner profitieren.“
Finanzlandesrat Willibald Ehrenhöfer unterstreicht: „Mit dem zentralen Management aller Landesimmobilien vereinfachen wir die Verwaltung erheblich und bauen Bürokratie ab. Ich bin davon überzeugt, dass wir damit aber auch unsere Liegenschaften und Immobilien künftig besser managen können. Hier kann man jetzt den Gebäudebestand optimieren und bedarfsgerechtes Immobilienmanagement betreiben. Im Hinblick auf die notwendige Budgetkonsolidierung ist dies ein dringend notwendiger Schritt.“
Landeshauptmann Mario Kunasek erklärt: „Wir bündeln die Zuständigkeiten für die Landesimmobilien und schaffen damit klare Strukturen und schlankere Abläufe. Gerade in Zeiten knapper Budgets müssen wir sorgsam mit dem Steuergeld der Steirer umgehen. Mit der Neuorganisation setzen wir die Empfehlungen des Landesrechnungshofes um, vermeiden Doppelgleisigkeiten und stellen eine wirtschaftliche Verwaltung unserer Immobilien sicher.“
Von der Abteilung 2 werden damit künftig Immobilien mit einer Nettogeschoßfläche von rund 580.000 Quadratmetern – mehr als 80 Fußballfelder – verwaltet. Darunter befinden sich historische Baujuwele in Graz wie das Landhaus, die Grazer Burg, das Palais Attems oder die Alte Universität, viele ehemalige Schlösser in allen Teilen der Steiermark, die seit langer Zeit als Schulen oder Internate verwendet werden, alle Amtsgebäude des Landes, die Gebäude der Bezirkshauptmannschaften und vieles mehr. Von der Gesamtfläche entfallen rund 179.000 Quadratmeter auf Amtsgebäude, rund 312.000 Quadratmeter auf Schulen, Internate und Jugendhäuser und rund 89.000 Quadratmeter auf Vermietungen von Wohnungen und Geschäftsflächen.
Graz, am 21. Oktober 2026
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