LH-Stv. Khom fordert besseren Schutz vor sexualisierten Bildern und heimlichen Aufnahmen
Großes Dunkelfeld bei digitaler sexualisierter Gewalt – Landesfrauenreferentinnenkonferenz beschließt einstimmig Maßnahmenpaket für klare Regeln bei Smart Glasses und gegen digitale Übergriffe


Frauenkirchen/Graz (6. November 2026).- Künstliche Intelligenz eröffnet viele neue Möglichkeiten – sie kann aber auch für gezielte Übergriffe missbraucht werden. Wie groß das Problem in der Steiermark tatsächlich ist, lässt sich nur schwer erfassen: Die Forschungsstelle für Gewaltprävention und Opferschutz der Universität Graz geht von einem erheblichen Dunkelfeld bei KI-generierten Nacktbildern aus. Bei der Polizei Steiermark liegen zum aktuellen Zeitpunkt keine entsprechenden Anzeigen vor. Scham und die Sorge vor einer weiteren Verbreitung der manipulierten Bilder halten Betroffene häufig davon ab, sich an die Behörden zu wenden.
Für Landeshauptmann-Stv. Manuela Khom ist klar: „Wenn aus gewöhnlichen Fotos mithilfe weniger Klicks sexualisierte Bilder entstehen oder Menschen mit technischen Hilfsmitteln unbemerkt gefilmt werden können, dann muss es darauf rechtliche Antworten geben. Digitale Gewalt ist keine weniger schwerwiegende Form von Gewalt, nur weil sie über ein Smartphone oder einen Computer ausgeübt wird. Wer Frauen digital überwacht, bedroht oder mit manipulierten Bildern bloßstellt, greift ihre Freiheit und Würde an.“
Neue Technologien brauchen klare Grenzen
Besonders sogenannte Smart Glasses, also Brillen mit integrierten Kameras, Mikrofonen und KI-Funktionen, werfen neue Fragen auf. Sie sind äußerlich oft kaum von herkömmlichen Brillen zu unterscheiden und ermöglichen Aufnahmen, ohne dass das Gegenüber diese bemerkt. Medienberichte dokumentieren, wie solche Geräte dazu verwendet werden, Frauen heimlich zu filmen und die Aufnahmen anschließend im Internet zu verbreiten.
„Niemand soll damit rechnen müssen, jederzeit unbemerkt gefilmt oder zum Gegenstand digitaler Belästigung gemacht zu werden. Was technisch möglich ist, darf nicht automatisch erlaubt sein“, so LH-Stv. Khom. Es brauche klare Regeln für den Einsatz solcher Technologien. Gerade an besonders sensiblen Orten müsse der Schutz der Privatsphäre Vorrang haben. Wo Aufnahmen zulässig sind, müsse für alle erkennbar sein, dass gerade gefilmt wird. Auch Hersteller müssten bereits bei der Entwicklung von KI-Anwendungen, Smart-Home-Systemen und digitalen Produkten mögliche Missbrauchsrisiken minimieren. Dieses Prinzip – „Safety by Design“ – bedeutet, Sicherheitsvorkehrungen von Anfang an in Produkte einzubauen, statt erst nach einem Missbrauch zu reagieren.
Umfassendes Maßnahmenpaket gegen digitale Gewalt
Bei der Landesfrauenreferentinnenkonferenz am 5. und 6. November in Frauenkirchen hat LH-Stv. Manuela Khom das Thema gemeinsam mit den Frauenreferentinnen der anderen Bundesländer behandelt. Grundlage war ein gemeinsamer Antrag von Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, der ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen digitale Gewalt an Frauen und Mädchen vorsieht. Die Forderungen wurden im Rahmen der Konferenz einstimmig angenommen.
„Digitale Gewalt hat viele Gesichter. Wir müssen sicherstellen, dass Frauen und Mädchen ebenso wie Buben und Männer vor heimlichen Aufnahmen, manipulierten Bildern und digitaler Überwachung geschützt sind. Der Schutz vor digitaler Gewalt muss mit der technischen Entwicklung Schritt halten. Dafür brauchen wir klare Regeln und konkrete Maßnahmen“, betont LH-Stv. Khom.
1. Klare gesetzliche Regeln für neue Formen digitaler Gewalt
Eine zentrale Forderung ist die vollständige und fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt bis zum 14. Juni 2027. Sie sieht unter anderem vor, bestimmte Formen der nicht einvernehmlichen Verbreitung intimer Inhalte und sexualisierter, künstlich erzeugter Bilder unter Strafe zu stellen. Aus Sicht der antragstellenden Länder muss der Schutz aber noch weiter reichen: Auch wenn Stimmen, Mimik, Gestik oder Bewegungen einer Person ohne deren Zustimmung künstlich nachgeahmt werden, muss das rechtliche Konsequenzen haben können. Ebenso sollen Strafbarkeitslücken bei der Erstellung, Verbreitung und beim bewussten Besitz nicht einvernehmlicher intimer Aufnahmen geschlossen werden.
2. Vorbeugen und digitale Plattformen in die Verantwortung nehmen
Digitale Gewalt muss möglichst früh verhindert werden. Dafür sollen die Medienkompetenz und die digitale Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen gestärkt werden. Gleichzeitig braucht es eine klare Bewusstseinsbildung für einen respektvollen und diskriminierungsfreien Umgang bei Männern und Burschen.
Auch die Betreiber sozialer Medien stehen in der Verantwortung: Betroffene sollen auf den Plattformen rasch und unkompliziert Hilfe finden können - beispielsweise über einen gut sichtbaren digitalen Hilfe-Button, der direkt zu qualifizierten Beratungsstellen führt. Gleichzeitig müssen Plattformbetreiber strafrechtlich relevantes Verhalten wirksam unterbinden und entsprechende Inhalte konsequent behandeln.
3. Betroffene besser unterstützen und Beweise sichern
Wer Opfer digitaler Gewalt wird, braucht rasch Zugang zu professioneller Hilfe. Eine besondere Herausforderung ist dabei die Sicherung digitaler Beweise: Bilder, Nachrichten oder andere digitale Spuren müssen fachgerecht dokumentiert und gesichert werden, damit sie in einem späteren Verfahren verwendet werden können. Dafür soll es flächendeckende Unterstützung geben, etwa durch spezialisierte forensische Anlaufstellen.
Darüber hinaus soll die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung auf alle relevanten Cybercrime- und Cybergewaltdelikte ausgeweitet werden. Eine niederschwellige Online-Anzeigemöglichkeit bei den Ermittlungsbehörden soll es Betroffenen außerdem erleichtern, internetbasierte Straftaten rasch und unkompliziert zu melden.
4. Strafrecht an neue technische Möglichkeiten anpassen
Schließlich muss auch das Strafrecht mit der technischen Entwicklung Schritt halten. Bestehende Cybercrime-Tatbestände sollen daraufhin überprüft werden, ob sie unbefugte Handy- und GPS-Überwachung sowie fortlaufendes digitales Tracking ausreichend erfassen. Auch die Einführung eines eigenen Straftatbestands für Identitätsdiebstahl soll geprüft werden.
Entscheidend ist dabei, dass gesetzliche Regelungen nicht nur auf bereits bekannte technische Möglichkeiten zugeschnitten sind. Sie müssen so gestaltet sein, dass auch neue Formen digitaler Gewalt erfasst werden können, ohne dass bei jeder technischen Neuerung das Strafrecht erneut angepasst werden muss.
Weitere Anliegen: sexuelle Selbstbestimmung und finanzielle Absicherung
Neben dem Schutz vor digitaler Gewalt bekräftigte die Landesfrauenreferentinnenkonferenz auch die Forderung nach einer Weiterentwicklung des Sexualstrafrechts nach dem sogenannten „Ja-heißt-Ja“-Prinzip. Im Mittelpunkt steht dabei die freiwillige Zustimmung aller Beteiligten: Fehlender Widerstand oder Schweigen dürfen nicht mit Zustimmung gleichgesetzt werden. Die zuständigen Bundesministerinnen sollen die Einführung dieses Prinzips in Österreich rasch prüfen.
Ein weiteres Anliegen ist die bessere finanzielle Absicherung von Frauen im Alter. Das bestehende freiwillige Pensionssplitting soll bekannter und leichter zugänglich werden. Darüber hinaus soll ein Modell nach dem Opt-out-Prinzip geprüft werden, damit betreuende Elternteile besser abgesichert sind.
Alle drei Anliegen – der Schutz vor digitaler Gewalt, die Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung und eine bessere finanzielle Absicherung im Alter – wurden von den Teilnehmerinnen der Landesfrauenreferentinnenkonferenz einstimmig angenommen.
Frauenkirchen/Graz, am 6. November 2026
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