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Steirische Umweltanwaltschaft präsentiert Tätigkeitsbericht

Die Einrichtung zum Schutz der Umwelt unter der Leitung von Ute Pöllinger feiert ihren 35. Geburtstag

Die steirische Umweltanwältin Ute Pöllinger mit dem Tätigkeitsbericht für 2022.
Die steirische Umweltanwältin Ute Pöllinger mit dem Tätigkeitsbericht für 2022.
© Land Steiermark/ Binder

Graz, am 9. November 2023.- Im Jahr 1988 beschloss die Steiermärkische Landesregierung das Gesetz über die Einrichtungen zum Schutz der Umwelt. Sie schuf damit die Rechtsgrundlage für die steirische Umweltanwaltschaft, die heuer ihr 35-Jahr-Jubiläum feiert – und kürzlich ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 vorgelegt hat.

Details aus dem Tätigkeitsbericht
2022 durfte das fünfköpfige Team von Umweltanwältin Ute Pöllinger an 754 Verfahren teilnehmen. Der überwiegende Teil der Verfahren fand im Anwendungsbereich des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes statt (516), gefolgt von jagdrechtlichen Verfahren (45), Verfahren nach dem Raumordnungsgesetz (63), elektrizitätsrechtlichen Verfahren (56), abfallrechtlichen Verfahren (37) und Verfahren nach dem UVP-G (23).

Den gesamten „Tätigkeitsbericht der Umweltanwältin” für den Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022 finden Sie   hier als pdf-Dokument.

35 Jahre Umweltanwaltschaft
„Die Umweltanwaltschaft versteht sich als unabhängige Vertretung der Interessen der Umwelt. Die gesetzlich garantierte Weisungsfreiheit und unsere strukturelle Absicherung als Organisationseinheit des Amtes der Landesregierung ermöglicht es uns, frei von jeglichen anderen Interessen, jene von Natur und Umwelt zu vertreten,” verweist Ute Pöllinger auf die starke Stellung der Institution.

Neben der Parteistellung in Verwaltungsverfahren ist die Umweltanwaltschaft kompetenter Ansprechpartner für Einzelpersonen, Bürgerinitiativen und Gemeinden in Umweltfragen wegen möglicher Verletzung wesentlicher Umweltangelegenheiten. Diese Beratung von Bürgerinnen und Bürgern führt zu einer Stärkung des individuellen Rechtsschutzes in umweltrechtlichen Angelegenheiten und verdeutlicht die Bedeutung der Umweltanwaltschaft als Vermittler zwischen den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Behörden. Weitere Aufgaben der Umweltanwaltschaft bestehen in der Kontrolle von Bescheiden und in der Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen.

Wesentlich für die Ausübung der Parteistellung ist die Weisungsfreiheit, die von allen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern bislang immer respektiert wurde. Die Weisungsfreiheit ist für die Besorgung der Aufgaben unverzichtbar, zumal in den Verfahren Umweltinteressen sehr oft gegen andere öffentliche Interessen durchgesetzt werden müssen.

Insgesamt hat die steirische Umweltanwaltschaft in den vergangenen Jahren in 127 Verfahren von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Rechtsmittel zu ergreifen. In 50 Verfahren gaben die Berufungsbehörden bzw. Gerichte den Standpunkten der Umweltanwaltschaft Recht, 28 Beschwerden wurden verloren. Die übrigen Verfahren wurden eingestellt, weil beispielsweise ein Veranstaltungstermin bereits vorüber war oder eine befristet erteilte Bewilligung zwischenzeitig abgelaufen war.

Auszüge aus der Erfolgsgeschichte:

  • Die Funktionsfähigkeit einer Wildbrücke über die S35 südlich von Bruck an der Mur drohte verloren zu gehen, weil für ein angrenzendes Schotterwerk ausufernde Betriebszeiten bewilligt wurden. Der Beschwerde der Umweltanwaltschaft wurde Recht gegeben und die mit öffentlichen Mitteln errichtete Wildquerungshilfe blieb funktionsfähig.
  • Bei Motorsportveranstaltungen waren Fahrerlager immer wieder Quelle von umweltrelevanten Missständen (Ölaustritte, Gewässerverunreinigung, Bodenkontamination etc.). Die Umweltanwaltschaft entwickelte gemeinsam mit Veranstaltern einen Leitfaden, der den Umweltschutz in den Fahrerlagern sicherstellt. Die Einhaltung dieses Leitfadens wird von den Behörden als Auflage in den Bescheiden vorgeschrieben.
  • Im Rahmen eines UVP-Verfahrens für eine Gasverdichterstation war von den Antragstellern geplant, große Mengen von Abwärme mangels Fernwärmeanschlussmöglichkeit einfach in die Atmosphäre zu entlassen. Aufgrund der Einwände der Umweltanwaltschaft im Verfahren konnte erreicht werden, dass die Abwärme verstromt wird und Strom für mehrere tausend Haushalte produziert.
  • In Verfahren zur Bewilligung von Ausleitungskraftwerken setze sich die Umweltanwaltschaft für höhere Restwassermengen ein, die auch das Überleben von Uferbewohnern und die Funktion des gesamten Ökosystems Bach sicherstellen.
  • In den Naturschutzverfahren legt die Umweltanwaltschaft großen Wert darauf, für Eingriffe in Naturräume entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festzulegen. Über die Jahre wurden so viele Dutzend Hektar wertvoller Naturflächen gesichert.

Rückfragehinweise:

Umweltanwältin Ute Pöllinger: 0316 / 877 - 2965

Graz, am 9. November 2023

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