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Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung am 2. Dezember 2010

Kein Schulunterricht am 7. Jänner 2011

Graz (2. Dezember 2010).- Am 6. Jänner 2011 enden die regulären Weihnachtsferien in den allgemein bildenden Pflichtschulen. Da der 7. Jänner 2011 auf einen Freitag fällt, ist beabsichtigt, auch diesen Tag für schulfrei zu erklären. Das geht aus einer Verordnung hervor, die Bildungslandesrätin Elisabeth Grossmann heute, in der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung am 2. Dezember 2011, zur Beschlussfassung eingebracht hat. Wie die Landesrätin in ihrem Antrag unterstrich, besteht nach Anfragen vieler Erziehungsberechtigter Handlungsbedarf, da etliche allgemein bildende Pflichtschulen diesen Tag bereits auf Basis der Schulautonomie für unterrichtsfrei erklärten.
Wie aus einer von Landesseite durchgeführten Umfrage hervorgeht, haben unter anderem das Bundesministerium, Eltern- und Lehrervertretungen sowie Städte- und Gemeindebund keine Einwände erhoben.

KINDERBETREUUNG: Neue Plätze für unter Dreijährige

Bauzuschüsse in der Höhe von rund 214.000 Euro (€) werden etlichen Erhaltern von Kinderbetreuungseinrichtungen nächstes Jahr zur Verfügung gestellt. Diese Förderungen, deren Freigabe Bildungslandesrätin Elisabeth Grossmann beantragte, stellt die Steiermärkische Landesregierung für Kinderkrippen, das sind Betreuungseinrichtungen für Mädchen und Buben unter drei Jahren, bereit.
Dafür erhält die Steiermark nach einem Art.15a-Staatsvertrag mit dem Bund „über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots" jährlich einen maximalen Förderungsbetrag von 1,9 Millionen €, sofern das Land die Förderungen um ein Drittel erhöht.
Mit der aktuell erfolgten Freigabe von 214.000 € wird der Bau von rund 15 Kinderkrippen unterstützt, die von Gemeinden oder privaten Vereinigungen betrieben werden. Die neuen Kinderkrippen befinden sich oder werden in Graz, Mürzzuschlag, Breitenau, Sinabelkirchen, Neumarkt, Höf-Präbach, Nestelbach und Weinitzen bei Graz, Fischbach sowie Bad Aussee betrieben.

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