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Verbot von Veranstaltungen ist in Kraft getreten

Mitteilung der Bezirksverwaltungsbehörden

Graz, am 11. März 2020.- Auf Grund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus haben die Bezirkshauptmannschaften der Steiermark und der Bürgermeister der Stadt Graz Verordnungen erlassen, die ein Verbot von Veranstaltungen vorsehen. Diese Verordnungen wurden von jeder Behörde auf ihrer Website veröffentlicht und gelten damit als kundgemacht. Die Verbote sind ab ihrer Kundmachung wirksam. Inhaltlich haben sich die Behörden an die Vorgaben des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gehalten.

Die Kundmachung von Verordnungen soll bei außerordentlichen Verhältnissen zusätzlich auf jede Art und Weise erfolgen, die zweckmäßig ist, die Öffentlichkeit zu erreichen. Die steirischen Medien werden daher ersucht, über diese Verordnung auf ihren Print-, TV-, Radio- und Online-Kanälen zu berichten und  diese beiliegende Mitteilung bzw. den Inhalt der Verordnung zu veröffentlichen.

Mit Ihrer Mithilfe kann die Öffentlichkeit rasch und umfassend informiert werden. Zusätzlich bietet sich an, dass die Redaktionen von Radiosendern möglichst den Text der beiliegende Mitteilung in einer Sendung veröffentlichen/verlesen.

Mit der möglichst raschen Veröffentlichung leisten sie einen wesentlichen Beitrag im Zusammenhang mit der Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus. Helfen Sie mit im Sinne der Volksgesundheit.

Graz, am 11. März 2020

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Martin Schemeth unter Tel.: +43 (316) 877-4204, bzw. Mobil: +43 (676) 86664204 
 und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: martin.schemeth@stmk.gv.at 
zur Verfügung
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