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Engagierter Einsatz für eine inklusive Gesellschaft

15-jähriges Bestehen der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung

Einen Rückblick auf seine fünfzehnjährige Tätigkeit gab Behindertenanwalt Siegfried Suppan
Einen Rückblick auf seine fünfzehnjährige Tätigkeit gab Behindertenanwalt Siegfried Suppan
Im Medienzentrum Steiermark präsentierte Behindertenanwalt Siegfried Suppan auch seinen aktuellen Tätigkeitsbericht
Im Medienzentrum Steiermark präsentierte Behindertenanwalt Siegfried Suppan auch seinen aktuellen Tätigkeitsbericht© Fotos: Land Steiermark/Streibl; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz, am 15. September 2020.- Seit nunmehr 15 Jahren setzt sich Siegfried Suppan als Anwalt für Menschen mit Behinderung mit seinem Team für die Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderung in der Steiermark ein. „Die Anwaltschaft als Interessensvertretung und Servicestelle in der Steiermark zu etablieren, war zu Beginn sicher die größte Herausforderung. Ein Blick auf die letzten Jahre zeigt aber, dass wir heute eine anerkannte und für viele Menschen mit Behinderung wichtige Anlaufstelle sind. Weiters sind wir auch wesentlicher Partner auf gesellschaftlicher und politischer Ebene bei der Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft", betont Siegfried Suppan beim Pressegespräch im Medienzentrum Steiermark und ergänzt: „Auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie waren und sind wir sehr gefordert. Sowohl in Einzelfällen als auch bei der allgemeinen Sicherung der Angebote für Menschen mit Behinderung." 

Aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht
In den letzten 15 Jahren wurden rund 14.000 Anliegen bearbeitet und konnten auch überwiegend positiv erledigt werden. Bei den rund 66.000 Kontakten standen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Steiermärkischen Behindertengesetz, dem Pflegegeld und finanziellen Angelegenheiten im Vordergrund. „Die Menschen, die sich an uns wenden, kommen aus allen Lebensbereichen, sozialen Schichten und Altersgruppen. Daraus ergibt sich auch eine große Vielfalt der Problemstellungen, die an uns herangetragen werden", so der Behindertenanwalt.

Empfehlungen an den Landtag Steiermark
Seit es die Anwaltschaft gibt wurden an den Landtag Steiermark 46 allgemeine Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Behindertenpolitik in der Steiermark abgegeben. Darunter waren zum Beispiel die Einführung des Persönlichen Budgets, die Enthospitalisierung des Landesaltenpflegeheimes Schwanberg, die Realisierung des FH-Lehrganges „Akademische Peer-Beraterin/Akademischer Peer-Berater", die Installierung eines Monitoringausschusses und der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. „Wenn es auch immer wieder einer konsequenten Beharrlichkeit und eines langen Atems bedurfte, konnte doch Vieles erreicht werden", ergänzt Suppan.

Blick in die Zukunft
Eine der Herausforderungen für die Zukunft ist die Realisierung von sechs regionalen Beratungszentren für Menschen mit Behinderung in den steirischen Bezirken. Dabei wird die Anwaltschaft eine wesentliche Rolle spielen. Das Voranbringen der schulischen Inklusion und der De-Institutionalisierung werden weiterhin wesentliche Handlungsfelder der Anwaltschaft darstellen. „Wir blicken auch mit Spannung und großer Erwartung auf die bevorstehenden Verhandlungen für ein steirisches Inklusionsgesetz", so Suppan.

Die Anwaltschaft
Seit 2005 bietet die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung als unabhängige Ombudsstelle Beratung und Unterstützung an und leistet behindertenpolitische Grundlagenarbeit in der Steiermark. Die Anwaltschaft wurde aufgrund des Steiermärkischen Behindertengesetzes 2004 eingerichtet. Außerdem evaluieren sechs behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Koordinatorin Einrichtungen der Behindertenhilfe. Der Anwalt für Menschen mit Behinderung mit seinem siebenköpfigen Team ist im Palais Trauttmansdorff in der Burggasse 5 in Graz zu finden.

Weitere Details können im  Tätigkeitsbericht nachgelesen werden und nähere Informationen bietet die Website  www.behindertenanwalt.steiermark.at. Für Rückfragen steht Siegfried Suppan unter 0676/86663573 gerne zur Verfügung.

Graz, am 15. September 2020

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Sabine Jammernegg unter Tel.: +43 (316) 877-2999, bzw. Mobil: +43 (676) 86662999 
 und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: sabine.jammernegg@stmk.gv.at 
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