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Parteienverkehr im Amt der Landesregierung und in den Bezirkshauptmannschaften

Verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes

Beim Parteienverkehr im Amt der Steiermärkischen Landesregierung und in den Bezirkshauptmannschaften ist zu beachten:

Der Zutritt zu den Amtsgebäuden ist ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Zusätzlich sind das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Einhalten des Mindestabstands von einem Meter und die Befolgung der Hygienemaßnahmen verpflichtend zu beachten.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information die Redaktion:
Kommunikation Land Steiermark-Aussendungen unter E-Mail: kommunikation@stmk.gv.at
zur Verfügung.

Kontakt

  • Kommunikation Land Steiermark
  • +43 (0)316 877-4037
  • Web
  • E-Mail
  • Hofgasse 16
    8010 Graz

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Die Steiermark trauert.

Die Amoktat in Graz macht das Land Steiermark tief betroffen.

Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Opfern, ihren Angehörigen und allen Betroffenen.

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