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Land beschließt 1,65 Mio. Euro für Heizkostenzuschuss

Anträge können ab sofort in allen Gemeinden gestellt werden

Graz, am 2. Oktober 2020.- Im heurigen Jahr kann man ab sofort bis 29. Jänner 2021 in der eigenen Heimatgemeinde einen Antrag auf Gewährung des Heizkostenzuschusses stellen. Die Höhe des Zuschusses - unabhängig von der Art der Heizungsanlage - beträgt für die bevorstehende Heizsaison 120 Euro. „All jene, die auf Hilfe der öffentlichen Hand angewiesen sind, sollen diese auch erhalten. Der Heizkostenzuschuss, der ab sofort beantragt werden kann, ist eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung von Menschen mit geringerem Einkommen in unserem Bundesland", betont Soziallandesrätin Doris Kampus. Im Vorjahr erhielten mehr als 12.000 Haushalte diesen Zuschuss.

Antragsformulare liegen in den Gemeinden bzw. in den Bezirksämtern (Graz) auf. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die zumindest seit dem 1. September 2020 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark und keinen Anspruch auf Wohnunterstützung haben. Das Haushaltseinkommen ist mit folgenden Obergrenzen festgelegt:

Alleinstehende Personen: 1286 Euro
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: 1929 Euro
Erhöhungsbeitrag für jedes im Haushalt lebende Kind: 386 Euro 

Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss gibt es am Sozialserver des Landes Steiermark unter  www.soziales.steiermark.at.

Graz, am 2. Oktober 2020

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