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Zusätzliche Förderstunden für steirische SchülerInnen fixiert

Stärkung der Kompetenzen und Förderung von Schülerinnen und Schüler mit etwaigen Lernrückständen

Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß begrüßt das zusätzliche Förderangebot.
Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß begrüßt das zusätzliche Förderangebot. © Foto: Marja Kanizaj; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (11. März 2021).- Die vergangenen Wochen und Monate haben das Lernen bei vielen steirischen Schülerinnen und Schülern erschwert. Um den dabei entstandenen Lernlücken entgegenzuwirken, hat das Bildungsministerium im Rahmen des COVID-19-Maßnahmenpakets rund 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

„Diese Fördermaßnahmen sind ein wichtiges Signal und absolut zu begrüßen! Für die Steiermark sind somit 295 zusätzliche Dienstposten bis zum Ende des Schuljahres im Pflichtschulbereich vorgesehen. Gerade jene steirischen Schülerinnen und Schülern, die aufgrund der Herausforderungen der letzten Wochen und Monate Lernrückstände aufweisen, können so gefördert und unterstützt werden. Ziel ist es, etwaige Wissenslücken bis zum Ende des Schuljahres noch bestmöglich aufzuholen", so Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß.

„Seit dem ersten Tag der Umstellung des Unterrichts auf Distance Learning war es das größte Anliegen und Bemühen unserer Pädagoginnen und Pädagogen, dass kein Kind einen coronabedingten Nachteil in seiner Bildungsbiografie hinnehmen muss. Da die österreichische Schule jedoch eine Präsenzschule ist, sind Lernstandsrückstände nicht gänzlich vermeidbar. Somit kommt hier aufgrund des umfassenden Maßnahmenpakets mit zusätzlichen Förderstunden für unsere Schülerinnen und Schüler ein wichtiges Werkzeug der schulischen Unterstützung zum Einsatz", hält Bildungsdirektorin Elisabeth Meixner fest.

Insgesamt stehen jede Woche so zwei Förderstunden pro Klasse zur Verfügung und sollen ausschließlich als Präsenzunterricht stattfinden. Die Stundenkontingente sollen den Schulen je nach Bedarf von den Bildungsdirektionen zugewiesen werden, über die genaue Verwendung entscheidet die Schule. Für jene Schülerinnen und Schüler, die laut den Pädagoginnen und Pädagogen Förderstunden benötigen, ist die Teilnahme verpflichtend. Die Förderstunden können auf verschiedene Art und Weise eingesetzt werden. Etwa für Klassenteilungen oder Kleingruppenunterricht in den Hauptfächern, Förder- bzw. Ergänzungsunterricht oder als geblockte Förderung vor Schularbeiten. 

Graz, am 11. März 2021

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