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23 steirische Gemeinden bieten ab heute kontrollierte Selbsttests an

Kostenloses Antigen-Testangebot wird in der Steiermark weiter ausgebaut

Graz, am 9. April 2021.- Das Angebot an kostenlosen Antigen-Testmöglichkeiten in der Steiermark ist seit heute (9.4.2021) um eine weitere Facette reicher: In 23 steirischen Gemeinden starten heute die kontrollierten Selbsttests unter Aufsicht, dies in den Gemeinden: Arnfels, Burgau, Geistthal-Södingberg, Heiligenkreuz am Waasen, Hofstätten an der Raab, Jagerberg, Lassing, Markt Hartmannsdorf, Mooskirchen, Mureck, Obdach, Pinggau, Pirching am Traubenberg, Riegersburg, Sankt Jakob im Walde, Schäffern, Schwarzautal, Teufenbach-Katsch, Übelbach, Unterlamm, Wundschuh, Semriach und Straß in Steiermark.

Zum aktuellen Stand werden im Lauf der kommenden Wochen rund 140 Gemeinden diese zusätzliche Testmöglichkeit anbieten.  Eine Übersicht über die bisher dazu angemeldeten Gemeinden finden Sie hier.

Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer und Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang zeigen sich erfreut über dieses zusätzliche Angebot: „Die möglichst regelmäßige und flächendeckende Testung der Bevölkerung spielt bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie eine zentrale Rolle. Daher ist es umso erfreulicher, dass mit den kostenlosen Selbsttests unter Aufsicht in zahlreichen steirischen Gemeinden für die Bevölkerung ein weiteres Angebot zur Verfügung steht. Unser Dank gilt den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der bisher beteiligten Gemeinden sowie natürlich auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit ihrem Engagement die Durchführung der Testungen vor Ort möglich machen.″

Die Anmeldung zu den Testungen erfolgt über die jeweilige Gemeinde. Die Testung selbst wird durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde beaufsichtigt; die testwilligen Personen führen die Nasenvorraumtests jeweils unter Anleitung an sich selbst durch. Das Testergebnis wird im Anschluss per SMS oder per Mail übermittelt – dieses gilt, wie auch die Antigen-Testergebnisse der Teststationen des Landes und der Apotheken – für den Zeitraum von 48 Stunden als Zutrittstest für die Inanspruchnahme unterschiedlicher Dienstleistungen wie etwa den Friseurbesuch.

Graz, am 9. April 2021

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
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