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1,16 Millionen Euro in diesem Jahr für Heimopfer bezahlt

Entschädigung und Therapiekosten für 85 Betroffene durch das Land

Soziallandesrätin Doris Kampus ist die Entschädigung von Opfern von Gewalt und Missbrauch in Betreuungseinrichtungen ein Anliegen.
Soziallandesrätin Doris Kampus ist die Entschädigung von Opfern von Gewalt und Missbrauch in Betreuungseinrichtungen ein Anliegen.© Foto: Land Steiermark/PeterDrechsler; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz, am 16. Dezember 2021.- Opfer von Gewalt und Missbrauch in Betreuungseinrichtungen werden in der Steiermark seit 2017 unbefristet entschädigt. Auf Vorschlag eines unabhängigen Gutachters werden bis zu maximal 25.000 Euro an Entschädigung geleistet beziehungsweise Kosten einer Therapie übernommen. Auf Antrag von Soziallandesrätin Doris Kampus wurden heute (16.12.) nun für 18 weitere Fälle diese Zahlungen durch die Landesregierung beschlossen. Freigegeben wurden mit dem Beschluss 241.000 Euro. Insgesamt wurden damit 2021 an 85 Betroffene 1,16 Millionen Euro ausbezahlt.

„Das Land Steiermark übernimmt inhaltlich und finanziell Verantwortung für Vorgänge, die lange zurückliegen, aber die Betroffenen mitunter ihr Leben lang belasten", betont Landesrätin Doris Kampus. „Wir entschuldigen uns bei den Betroffenen. Für die Betroffenen, aber auch für uns als Gesellschaft ist die Aufarbeitung der Vorgänge sehr wichtig.  Entscheidend ist, dass wir alles Menschenmögliche unternommen haben und unternehmen, um die Wiederholung solcher Vorgänge zu verhindern." In den aktuellen Fällen werden auf Vorschlag der unabhängigen und weisungsfreien Clearingstelle, die beim Gewaltschutzzentrum eingerichtet ist, Entschädigungen bis zu einem Höchstbetrag von 25.000 Euro geleistet. In nahezu allen der 18 Fälle werden zudem auch Therapiekosten anerkannt. Den Betroffenen wird zudem ein Entschuldigungsschreiben, das von Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer und Soziallandesrätin Doris Kampus unterschrieben ist, übermittelt.

Insgesamt wurden somit seit Juli 2017 durch die Landesregierung 402 Gewaltopfer entschädigt. Dafür wurden bisher 5,9 Millionen Euro aufgewendet. Bereits in den Jahren 2011 und 2012 waren 124 Personen finanziell entschädigt worden. Mit 1. Juli 2017 trat dann die aktuelle Neuregelung unbefristet in Kraft. Seither gab es Kontakte der Clearingstelle mit mehr als 500 Opfern in Heimen und von Pflegeeltern. „Nach Anerkennung des erlittenen Unrechts durch das Land beginnt für einige der Betroffenen doch ein neues Kapitel in ihrem Leben. Viele können somit ihren schweren Rucksack etwas leichter tragen", erläutert Marina Sorgo, die Leiterin des Gewaltschutzzentrums, bei dem Clearingstelle angesiedelt ist.

Das Gewaltschutzzentrum Graz in der Granatengasse 4 ist unter 0316/77 41 99 Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 20 Uhr sowie Freitag von 8 bis 14 Uhr oder per Mail office@gewaltschutzzentrum.at erreichbar.

Für Rückfragen steht Martin Link unter der Telefonnummer 0664/9475301 gerne zur Verfügung. 

Graz, am 16. Dezember 2021

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Sabine Jammernegg unter Tel.: +43 (316) 877-2999, bzw. Mobil: +43 (676) 86662999 
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