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Förderung für Präventionsmaßnahmen im Umgang mit dem Biber beschlossen

Biber-Management des Landes wird weiter ausgebaut.

Landesrätin Ursula Lackner
Landesrätin Ursula Lackner© Bild: Land Steiermark/Purgstaller; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz, am 5. Mai 2022.- Als nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie streng geschützte Tierart nimmt der Biber eine wichtige Rolle in einem intakten Ökosystem ein und siedelt sich wieder Schritt für Schritt in der Steiermark an. Dabei kann es zu Nutzungskonflikten mit dem Menschen kommen, die mit dem Bibermanagement des Landes vermieden werden sollen. Neben dem kostenlosen Beratungsangebot hat die Landesregierung nun auf Antrag von Naturschutzlandesrätin Ursula Lackner 50.000 Euro für die Förderung von Präventionsmaßnahmen freigegeben.

Neun von zehn Nutzungskonflikten zwischen Mensch und Biber treten im Umkreis von zehn Metern entlang eines Gewässers auf. Der Mensch nutzt die Gebiete rund um die vom Biber besiedelten Bäche und Flüsse oft bis zu den Ufern. Durch gezielte Präventionsmaßnahmen – wie dem Schutz einzelner Bäume, der Errichtung von Zäunen, etc. – können Konflikte aber verhindert werden. Um betroffenen Steirerinnen und Steirern Unterstützung zu bieten, wird nun eine eigene Förderung eingerichtet. Dabei stehen folgende Angebote zur Verfügung:

  • Errichtung einer Dammdrainage: Maximalbetrag: 3.000 Euro
  • Fix-Zaun: 4,50 Euro pro Laufmeter (Maximalbetrag: 3.000 Euro)
  • Elektro-Zäune: 3,50 Euro pro Laufmeter (Maximalbetrag: 2.000 Euro)
  • Baumschutz (Baumgitter, Verbissschutzmittel): Maximalbetrag 1.000 Euro
  • Sonstige Maßnahmen: Maximalbetrag 3.000 Euro

Zusätzliches Wissen zum Bibermanagement und Kontaktinformationen bietet die Abteilung 13 auf ihrer  Website.

Zusätzliches Beratungsangebot
Um die bestmögliche Maßnahme – im Einklang mit den hohen Naturschutzstandards – zu finden, steht weiterhin eine kostenlose Biberberatung zur Verfügung. Damit wird direkt vor Ort über effektive Präventionsmaßnahmen, Förderungen & Co. informiert. „Das Zusammenwirken aus Förderungen und persönlicher Beratung ist die beste Methode, um Nutzungskonflikte auszuräumen und die Betroffenen bestmöglich zu unterstützen“, ist Landesrätin Lackner überzeugt. „Wir müssen ein gemeinsames, möglichst konfliktfreies Miteinander zwischen uns Menschen und dem Biber, der ein wichtiger Baustein im Ökosystem ist, finden. Mit dem neuen Förderangebot und den Beratungsleistungen gehen wir wichtige Schritte, um betroffene Steirerinnen und Steirern bestmöglich zu unterstützen und dieses Gleichgewicht herzustellen.“

Graz, am 5. Mai 2022

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Martin Schemeth unter Tel.: +43 (316) 877-4204, bzw. Mobil: +43 (676) 86664204 
 und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: martin.schemeth@stmk.gv.at 
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