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Katastrophe für den Bezirk Leibnitz festgestellt

Graz (6. August 2023).- Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz hat – wie zuvor auch schon die Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark – die Katastrophe für den gesamten Bezirk festgestellt. Das ist aufgrund der Vielzahl an Hangrutschungen notwendig geworden, um nicht die Katastrophe laufend für einzelne Gemeinden oder Ortsteile feststellen zu müssen.

Durch die Feststellung der Katastrophe ist die Bezirksverwaltungsbehörde in die Lage versetzt, bei konkreten Gefahrensituationen – etwa, wenn eine Hangrutschung Siedlungsgebiete oder Verkehrsverbindungen bedroht – Maßnahmen zur Abwehr der Gefahr anzuordnen. Die Kosten für die Umsetzung dieser Maßnahmen trägt das Land Steiermark.

Graz, am 6. August 2023

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Anna Schwaiberger unter Tel.: +43 (316) 877-5528, bzw. Mobil: +43 (676) 86665528 
 und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: anna.schwaiberger@stmk.gv.at 
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