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Sammelnovelle zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien geht zeitnahe in Begutachtung!

Steirische Landesregierung verzichtet auf „Gold-Plating“ bei der Umsetzung von EU- und bundesrechtlichen Vorgaben, Erleichterungen für heimische Einsatzorganisationen sichergestellt.

Graz (19. Februar 2025).- Im Zuge der verpflichtenden Umsetzung der EU RED-III Richtlinie (Überarbeitung der EU Erneuerbare-Energie-Richtlinie) hat die steirische Landesregierung besonderes Augenmerk auf Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachungen gelegt. Die vorliegende Sammelnovelle betrifft unter anderem das steirische Baugesetz, das Naturschutzgesetz sowie das Steiermärkische Raumordnungsgesetz. Mit den entsprechenden Anpassungen in Bezug auf die EU-Richtlinie wird der Ausbau erneuerbarer Energien maßgeblich unterstützt. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Tempo der Planungs- und Genehmigungsverfahren dadurch erhöht wird.

Darüber hinaus wurde in der Novelle eine Deregulierung des Baugesetzes implementiert, die für anerkannte Einsatzorganisationen eine Vereinfachung hinsichtlich Alarm- und Kommunikationseinrichtungen darstellt. Der Entfall einer Baubewilligung für die Errichtung solcher Anlagen soll im Ergebnis dem hohen Schutz von Leib und Leben im Not- und Katastrophenfall dienen sowie die Einsatzfähigkeit von Blaulichtorganisationen und Katastrophenschutzbehörden verbessern.

Mit der geplanten Abschaffung der Revisionsmöglichkeit der Umweltanwaltschaft vor dem Verwaltungsgerichtshof wird eine bestehende Doppelgleisigkeit im Sinne der Entbürokratisierung beseitigt. Da durch die Aarhus-Konvention bereits jetzt die Beteiligung der breiten Öffentlichkeit sichergestellt ist, indem durch NGOs und deren Recht auf Überprüfung von Verwaltungsakten öffentliche Interessen gewahrt bleiben, ist diese Anpassung an Gegebenheiten in anderen Bundesländern eine sinnvolle Verschlankung von Verfahren.

„In enger Abstimmung mit der zuständigen Abteilung können wir nun zeitnah eine umfangreiche Sammelnovelle in Begutachtung schicken. Ganz im Sinne des Regierungsprogrammes beinhaltet dieses Paket nicht nur eine massive Effizienzsteigerung in der Verwaltung, sondern auch die Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien. Beim vorliegenden Gesetzesentwurf kommt es zu keinem ‚Gold-Plating‘ von EU- oder bundesrechtlichen Vorgaben. Es ist unser Verständnis von Politik mit Hausverstand, dass wir beim sinnvollen Ausbau von erneuerbaren Energien auf klimaideologische Extrempositionen verzichten", so der für Umwelt und die Bau- und Raumordnung zuständige Landesrat Hannes Amesbauer.

„Mit dieser Sammelnovelle tragen wir maßgeblich zur Entbürokratisierung und Deregulierung in unserem Land bei. Gerade wenn es um große Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien geht, braucht es effiziente Verfahren, damit diese rascher zur Umsetzung gelangen. So wollen wir die Energieunabhängigkeit stärken und gleichzeitig klimaschädliche Emissionen reduzieren", sagt Klima- und Energielandesrätin Simone Schmiedtbauer.

Rückfragehinweis:

Oliver Brunnhofer | Büro Landesrat Hannes Amesbauer | Tel: +43 316 877 6746 | E-Mail: oliver.brunnhofer@stmk.gv.at

Helmut Sommer | Büro Landesrätin Simone Schmiedtbauer | Tel: +43 316 877 2966 | E-Mail: helmut.sommer@stmk.gv.at

Graz, am 19. Februar 2025

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Anna Schwaiberger unter Tel.: +43 (316) 877-5528, bzw. Mobil: +43 (676) 86665528 
 und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: anna.schwaiberger@stmk.gv.at 
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