Tierschutzlandesrat Hannes Amesbauer pocht auf konsequenten Tierschutz rund um das muslimische Opferfest
Tierschutz dürfe nicht dort enden, wo Ausnahmen beginnen. Strenge Kontrollen und klare Verfolgung illegaler Schächtungen im Fokus.
Graz (26. Mai 2026).- Rund um das islamische Opferfest, das heuer im Zeitraum von 26. bis 30. Mai begangen wird, rückt auch die Frage des Tierschutzes bei rituellen Schlachtungen wieder verstärkt in den Mittelpunkt. Beim traditionellen Schächten wird dem Tier vor einer wirksamen Betäubung mit einem Schnitt im Halsbereich die Kehle geöffnet. Dabei werden zentrale Blutgefäße durchtrennt, um das Tier ausbluten zu lassen. Jedes Jahr werden weltweit zahllose Opfertiere auf diese Weise und ohne vorangehende Betäubung rituell geschächtet. Genau darin liegt auch die besondere tierschutzpolitische Brisanz.
Landesrat Hannes Amesbauer spricht sich entschieden für einen umfassenden und konsequenten Tierschutz aus. „Tierschutz darf nicht dort enden, wo Ausnahmen beginnen. Entscheidend muss sein, dass Tiere vor vermeidbaren Schmerzen, Leiden und schwerer Angst geschützt werden. Und zwar unabhängig von kulturellen oder religiösen Motiven“, so Amesbauer.
Das österreichische Tierschutzgesetz sieht beim Schlachten grundsätzlich eine Betäubungspflicht vor. Rituelle Schlachtungen ohne vorherige Betäubung sind nur unter bundesgesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Dazu zählen unter anderem eine behördliche Bewilligung, die Durchführung in einer dafür zugelassenen Schlachtanlage, die Anwesenheit eines Tierarztes, entsprechend geschultes Personal sowie eine wirksame Betäubung unmittelbar nach dem Schnitt (Post-cut-Stunning). Doch gerade in diesem sensiblen Bereich kommt es immer wieder zu Verstößen.
Fälle illegaler Schächtungen verdeutlichen die Notwendigkeit strenger Kontrollen. „Solche rechtswidrigen Vorgänge stellen eine klare Straftat dar und müssen, wie derzeit bereits vorgesehen, nach Tierschutzrecht streng verfolgt werden“, betont Amesbauer, der sich für mehr Kontrollen, lückenlose Dokumentation und eine konsequente Vollziehung der bestehenden Gesetze ausspricht.
„Das Tierschutzgesetz ist Bundesrecht. Die Länder sind für die Vollziehung zuständig, können sich aber nicht durch ein eigenes Landesgesetz über die bundesgesetzlichen Vorgaben hinwegsetzen. Die Steiermark kann daher Schächtungen nicht eigenständig, abweichend vom Bundesrecht, generell verbieten. Sehr wohl aber ist es uns im Vollzug möglich, streng zu prüfen, zu kontrollieren und auf eine bundesgesetzliche Verschärfung zu drängen“, unterstreicht Amesbauer.
Das Opferfest benötigt besondere Aufmerksamkeit der zuständigen Organe. Vor diesem Hintergrund hat die Abteilung 13 des Landes Steiermark in ihrer Funktion als Oberbehörde für Tierschutzrecht ein Informationsschreiben an die Bezirksverwaltungsbehörden übermittelt. Darin wurde auf die besondere Sensibilität rund um das Opferfest hingewiesen und die Bedeutung einer abgestimmten Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Organen betont. Ziel ist es, illegale Schächtungen konsequent zur Anzeige zu bringen, um den Schutz der Tiere wirksam sicherzustellen.
Darüber hinaus wurden durch die zuständige Abteilung des Landes alle entsprechenden Referate der Bezirkshauptmannschaften angewiesen, die schafhaltenden Betriebe des Bezirks zu informieren, dass rituelle Schlachtungen ohne entsprechende Betäubung nur unter den oben dargelegten Ausnahmen zulässig und widrigenfalls strikt verboten sind.
Mit diesen Maßnahmen setzt Amesbauer ein klares Zeichen für einen ernst gemeinten Tierschutz, der auf Einhaltung der Rechtsordnung und Verhinderung von unnötigem Leid abzielt.
Rückfragehinweis:
Marco Sterk | Büro Landesrat Amesbauer | Mobil: +43 676 8666 6753
Tel. +43 (316) 877 6753 | E-Mail: marco.sterk@stmk.gv.at
Graz, am 26. Mai 2026
Rene Kronsteiner unter Tel.: +43 (316) 877-2283, bzw. Mobil: +43 (664) 1236433 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: rene.kronsteiner@stmk.gv.at zur Verfügung.
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