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Ute Pöllinger als Umweltanwältin wiederbestellt

Unermüdlicher Einsatz für den Umweltschutz ist ihr enorm wichtig

Umweltanwältin Ute Pöllinger wurde für eine weitere Funktionsperiode bestellt.
Umweltanwältin Ute Pöllinger wurde für eine weitere Funktionsperiode bestellt.© Foto: steiermark.at/Streibl; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz, am 18. Juni 2020.- Mit 1. Juli 2020 geht die steirische Umweltanwältin Ute Pöllinger in ihre vierte Funktionsperiode. Den entsprechenden Beschluss hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung (18.6.2020) gefasst.

Sie ist eine Frau der klaren Worte, scheut, wenn nötig, keine Konflikte und geht im Umweltschutz geradlinig ihren Weg: Das hat Ute Pöllinger seit ihrer erstmaligen Bestellung zur steirischen Umweltanwältin im Jahr 2005 häufig unter Beweis gestellt. Eine Aufgabe, die sie auch in den nächsten fünf Jahren wahrnehmen wird. Die Landesregierung hat sie in ihrer heutigen Sitzung in ihrer Funktion bestätigt.

Pöllinger geht damit ab 1. Juli dieses Jahres in ihre vierte Funktionsperiode als wichtigste Interessensvertreterin des Umweltschutzes in der Steiermark. „Mein oberstes Ziel ist es, im Namen der steirischen Bevölkerung die Interessen des Umweltschutzes zu wahren. Wir stehen in ständiger Kooperation mit allen umweltrelevanten Institutionen der Steiermark. Im Rahmen dieser Partnerschaften wird in engem Dialog für die Umweltqualität der Steiermark gearbeitet", beschreibt sie ihr Aufgabenfeld auf der entsprechenden Webseite des Landes. Weisungsfrei und unabhängig hat sie unter anderem Parteistellung in behördlichen Verfahren des Landes, kontrolliert die Einhaltung von Bescheiden und vieles mehr.

„Gerade, weil sie konsequent die Interessen des Umweltschutzes vertritt, ist Ute Pöllinger eine wichtige Partnerin für Politik und Verwaltung des Landes. Mit ihrem strikten Pochen auf den Umweltschutz hat sie für die Steiermark schon viel erreicht", macht Umweltlandesrätin Ursula Lackner deutlich, warum sie Pöllinger für eine neuerliche Funktionsperiode vorgeschlagen hat.

Weitere Informationen:  www.umweltanwalt.steiermark.at

Graz, am 18. Juni 2020

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