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Landtag Steiermark beschließt Novelle des Steiermärkischen Tourismusgesetzes

Tourismuslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl
Tourismuslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl© Teresa Rothwangl
Die neue Struktur für den steirischen Tourismus mit elf Erlebnisregionen (weiß gefärbte Gemeinden sind keine Tourismus-Gemeinden und nicht Teil der neuen Tourismusverbände).
Die neue Struktur für den steirischen Tourismus mit elf Erlebnisregionen (weiß gefärbte Gemeinden sind keine Tourismus-Gemeinden und nicht Teil der neuen Tourismusverbände).© Land Steiermark

Graz, 23. März 2021 - Der Landtag Steiermark hat heute die Novelle des Steiermärkischen Tourismusgesetzes mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen. Damit sind alle notwendigen Beschlüsse für die von Tourismuslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl initiierte Tourismus-Strukturreform gefasst. Mit der Gesetzes-Novelle sind die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, damit die ab 1. Oktober 2021 bestehenden elf Erlebnisregionen ihre Arbeit aufnehmen können.


„Mit dem heutigen Beschluss im Landtag Steiermark ist die größte Reform des steirischen Tourismus seit der Einführung des Tourismusgesetzes endgültig auf den Weg gebracht. Dies ist ein Meilenstein, der angesichts der großen Herausforderungen, vor denen die Branche steht, dringend notwendig ist. Die neue Struktur wird uns in den kommenden Jahren dabei helfen, die Steiermark als Urlaubsland national und international noch besser zu positionieren. Gleichzeitig bin ich davon überzeugt, dass wir künftig auch besseres Service für die heimischen Tourismus-Betriebe werden bieten können", so Landesrätin Eibinger-Miedl.

Durch die Tourismus-Strukturreform werden aus den aktuell 96 Tourismusverbänden sowie neun Regionalverbänden künftig elf Erlebnisregionen. Mit diesen schlankeren Strukturen werden die Mittel für die zentrale Aufgabe - das touristische Marketing - gebündelt und effizienter eingesetzt. Die neue Struktur tritt ab 1. Oktober 2021 in Kraft. Die dafür notwendigen Verordnungen wurden von der Landesregierung im Jänner beschlossen, mit dem heutigen Beschluss der Novelle des Tourismusgesetzes sind alle formalen Schritte für die Reform gesetzt.

Die inhaltliche Umsetzung der Reform wird in jeder Region mit einem strukturierten Prozess unter Einbindung aller für den Tourismus relevanten Akteure durchgeführt. Dabei werden sämtliche inhaltliche und organisatorische Fragen diskutiert und geklärt. Die Regionen arbeiten bereits intensiv an der Zusammenführung.

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