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Kostentragung der COVID-19-Pandemie durch den Bund

Konsens der LandesgesundheitsreferentInnen:

Graz (30. März 2021).- Bei der außerordentlichen Konferenz der LandesgesundheitsreferentInnen unter dem Vorsitz von Landesrätin Juliane Bogner-Strauß, die heute per Video abgehalten wurde, waren die massiven Kostenfolgen der COVID-19-Pandemie sowie das Ärztegesetz und das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz Schwerpunkte der Beratungen.

Mit dem Zweckzuschussgesetz konnten die ersten Schritte zur Kostentragung zwischen Bund und Ländern erzielt werden. Dennoch wirken sich die Mindereinnahmen aufgrund des Rückgangs des Steueraufkommens sowie der reduzierten Beiträge durch die Sozialversicherung massiv auf die Einnahmen der Länder aus. Aufgrund der COVID-19-Pandemie fehlen in der Krankenanstaltenfinanzierung Budgetmittel in der Höhe von insgesamt 360 Millionen Euro. Des Weiteren sind Mehrausgaben der Krankenanstalten im Ausmaß von rund 210 Millionen Euro nicht gedeckt. Die LandesgesundheitsreferentInnen sind sich einig, dass diese finanzielle Lücke aufgrund der Mindereinnahmen und Mehrausgaben für 2020 durch Zahlungen des Bundes auszugleichen sind. Um die Liquidität für 2021 zu sichern, sollen seitens des Bundes Akontozahlungen an die Landesgesundheitsfonds beziehungsweise Länder geleistet werden.

Für die Vorsitzende der Länder, Landesrätin Juliane Bogner-Strauß ist diese finanzielle Ausgleichszahlung durch den Bund eine wesentliche Notwendigkeit, um die Gesundheitsversorgung in den Ländern in der gewohnten Qualität aufrechterhalten zu können, denn „unser Anliegen als GesundheitsreferentInnen ist es, der Bevölkerung wie bisher die optimale Gesundheitsversorgung anbieten zu können." Die GesundheitslandesrätInnen sind sich einig, dass es eine Refundierung der durch die Coronapandemie entstandenen erhöhten Aufwände braucht.

Weitere Themen der Beratungen waren das Ärztegesetz sowie das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes.

Der Verfassungsgerichtshof hat in mehreren Erkenntnissen Bestimmungen des Ärztegesetzes als verfassungswidrig aufgehoben, da jeweils die Zustimmung der beteiligten Länder nicht eingeholt wurde. In diesem Zusammenhang haben die Länder ein mögliches Gesamtkonzept zur Sicherstellung der Verfassungsmäßigkeit des Ärztegesetzes vorgelegt und weitere Schritte beschlossen.

Mit der Novellierung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes 2015 haben sich die Arbeitsbedingungen für angestellte Ärztinnen und Ärzte deutlich verbessert. Die Aufrechterhaltung des Spitalsbetriebes und die Patientinnen- und Patientenversorgung in gewohnter Art und Weise gerade während und nach der Pandemie, machen es dringend notwendig, die derzeit bestehende Regelung weiterzuführen. Aus diesem Grund fordern die LandesgesundheitsreferentInnen vom Bund eine zumindest fünfjährige Verlängerung der freiwilligen Opt-out Regelung über den 1. Juli 2021 hinaus.

Die nächste Konferenz der LandesgesundheitsreferentInnen wird am 21. Mai 2021 stattfinden.

Graz, am 30. März 2021

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Anna Schwaiberger unter Tel.: +43 (316) 877-5528, bzw. Mobil: +43 (676) 86665528 
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