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ASB Pflegewohnheime können fortgeführt werden

Stellungnahme zur Insolvenz der ASB Graz gemeinnützige Rettung und Soziale Dienste GmbH

Graz (2. Juni 2021).- Das Land Steiermark erklärt, dass die Anerkennungen (§ 13a SHG) im Zuge des Insolvenzverfahrens an Rechtsnachfolger übertragen werden können. Damit wird die Voraussetzung zur Fortführung der Pflegewohnheime geschaffen. Das Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner, als auch die Arbeitsplätze der Pflegekräfte waren maßgeblich für diese Entscheidung.

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der ASB Graz gemeinnützige Rettung und Soziale Dienste GmbH hat sich das Land Steiermark durch Kontrollen umgehend versichert, dass die Pflege und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner in den acht betroffenen Pflegewohnheimen sichergestellt ist.

Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß und Soziallandesrätin Doris Kampus erklären unisono: „Mit dieser Entscheidung ist gewährleistet, dass die acht Pflegeheime fortgeführt werden können. Die Sorge um die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner als auch um die Arbeitsplätze stand dabei im Zentrum.“

Graz, am 2. Juni 2021

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