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„Reisepass rechtzeitig auf Gültigkeit überprüfen!“

Bezirkshauptmannschaften raten zu frühzeitigem Antrag auf Neuausstellung abgelaufener Reisepässe.

Graz (23. Mai 2023).- In den steirischen Bezirken werden im heurigen Jahr rund 59.000 Reisepässe ihre Gültigkeit verlieren – pandemiebedingt kommen auch noch bereits länger abgelaufene Reisedokumente hinzu. Dementsprechend groß ist auch der Andrang, der an den steirischen Bezirkshauptmannschaften erwartet wird.

Angesichts der bevorstehenden Haupturlaubszeit wird daher an die Steirerinnen und Steirer appelliert, ihre Reisedokumente auf ihre Gültigkeit zu überprüfen und sich erforderlichenfalls rechtzeitig um die Neuausstellung eines neuen Reisepasses zu kümmern. Gerade in den Sommermonaten ist der Andrang bei den Passbehörden erfahrungsgemäß besonders groß, daher muss mit Wartezeiten bis zu mehreren Wochen gerechnet werden.

„Ich bitte zu beachten, dass es erforderlich ist, zuvor einen Termin zu vereinbaren. Auch bei dazu ermächtigten Gemeinden können Reisepassanträge eingebracht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass man in dieser Gemeinde einen Wohnsitz gemeldet hat", erklärt dazu der Bezirkshauptmann der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung, Andreas Weitlaner.

Grundsätzlich ist der Reisepass zehn Jahre gültig. Ausgenommen sind Reisepässe für Minderjährige unter zwölf Jahren und spezielle Reisepässe, wie zum Beispiel der Notpass.

Da eine Verlängerung nicht möglich ist, muss nach Ablauf der Gültigkeit ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Ein neuer Reisepass kann jederzeit beantragt werden, auch wenn das alte Reisedokument noch gültig ist.

Detailinformationen zu Antragstellung, Verfahrensablauf und den erforderlichen Unterlagen finden Sie  hier.

Graz, am 23. Mai 2023

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Anna Schwaiberger unter Tel.: +43 (316) 877-5528, bzw. Mobil: +43 (676) 86665528 
 und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: anna.schwaiberger@stmk.gv.at 
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