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Steiermärkische Landesregierung startet Reform der Wohnunterstützung für mehr Treffsicherheit und Gerechtigkeit

Mindestaufenthaltsdauer, Deutschkenntnisse und Beitrag zum österreichischen Sozialsystem: Kriterien für Drittstaatsangehörige deutlich verschärft; Personen, die dauerhaft in Österreich leben und etwas geleistet haben, sind Zielgruppe der Reform.

Landesrat Hannes Amesbauer und Landesrat Karlheinz Kornhäusl präsentierten die Novelle des Wohnunterstützungsgesetzes im Medienzentrum des Landes Steiermark.
Landesrat Hannes Amesbauer und Landesrat Karlheinz Kornhäusl präsentierten die Novelle des Wohnunterstützungsgesetzes im Medienzentrum des Landes Steiermark.© Land Steiermark/ Jesse Streibl; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei
Klare Regelungen, mehr Treffsicherheit und die Besserstellung von Menschen mit Behinderung: Landesrat Amesbauer zu den Grundzügen der Reform der Wohnunterstützung.
Klare Regelungen, mehr Treffsicherheit und die Besserstellung von Menschen mit Behinderung: Landesrat Amesbauer zu den Grundzügen der Reform der Wohnunterstützung. © Land Steiermark/ Jesse Streibl; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (8. Oktober 2025).- Mit der Novelle des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes setzt die Landesregierung ein weiteres Versprechen aus dem Regierungsprogramm nach nur wenigen Monaten um. Neben Konkretisierungen und Einschränkungen hinsichtlich des Kreises der Anspruchsberechtigten und der Aufnahme von klaren Integrationsanforderungen werden auch Verbesserungen für Menschen mit Behinderung umgesetzt. Die bestehenden Höchstsätze für die Wohnunterstützung, die zwischen Sommer 2023 und Anfang 2025 in nur eineinhalb Jahren um rund 35 Prozent erhöht wurden, bleiben unangetastet.

Im Zuge der heutigen Pressekonferenz (8. Oktober 2025) präsentierten die Landesräte Hannes Amesbauer und Karlheinz Kornhäusl die inhaltliche Reform des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes. Nachdem kürzlich die grundlegende Neuausrichtung der Sozialunterstützung auf den Weg gebracht wurde, setzt die Steiermärkische Landesregierung nun ein weiteres sozialpolitisches Versprechen aus dem Regierungsprogramm in die Tat um, indem das Reformvorhaben in eine vierwöchige Begutachtungsphase geschickt wird. Ein Inkrafttreten ist im Frühjahr 2026 vorgesehen.

Im September 2025 bezogen insgesamt 16.079 Haushalte die steirische Wohnunterstützung, wobei der Bezieherkreis zu 81 Prozent österreichische Staatsbürger sind. Rund 63 Prozent sind weibliche Bezieher und 74 Prozent sind Einpersonenhaushalte. Also genau jene Zielgruppe, die dauerhaft in Österreich lebt und etwas für die Gesellschaft leistet und geleistet hat. Budgetiert ist die Wohnunterstützung im Jahr 2025 mit 36 Millionen Euro.

Der Bezieherkreis wird klarer definiert
Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird im Sinne dieser Zielgruppe dennoch klarer gefasst und eingeschränkt. So sind zukünftig subsidiär Schutzberechtigte – de facto abgelehnte Asylwerber – nicht mehr bezugsberechtigt, da diese Personengruppe über die Grundversorgung abgesichert ist. Zudem muss nach Inkrafttreten jeder Bezieher seinen Hauptwohnsitz mindestens fünf Jahre in Österreich gehabt haben, um in den Genuss der Wohnunterstützung zu kommen. Zugewanderte Fremde können demnach nicht mehr sofort von dieser sozialpolitischen Leistung profitieren.

Darüber hinaus wird für Drittstaatsangehörige zukünftig der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen als Integrationsnachweis eine der Voraussetzungen für den Bezug der Wohnunterstützung. Ergänzend gilt für diese Personengruppe auch ein Beitragsnachweis (54 Monate in den letzten fünf Jahren oder insgesamt 240 Monate steuer-/SV-relevanter Einkünfte/Leistungen) ins österreichische System. Diese Anpassung stellt sicher, dass die Wohnunterstützung nur jenen offen steht, die auch bereits einen Beitrag geleistet haben. Ausnahmen bestehen für ältere Personen, die vor 1959 geboren wurden sowie für Menschen mit dauerhafter Erkrankung.

Verbesserungen für Menschen mit Behinderung
Eine wichtige sozialpolitische Maßnahme in dieser Reform ist die Besserstellung von Menschen mit Behinderung, indem zukünftig das „persönliche Budget“ nicht mehr als Einkommen angerechnet wird. Diese Änderung sorgt dafür, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie wirklich benötigt wird.

Mit der Verkürzung der Meldefrist von bisher vier auf zukünftig zwei Wochen wird sichergestellt, dass geänderte Einkommensverhältnisse schneller berücksichtigt werden und ein unrechtmäßiger Bezug rascher verhindert wird. Diese inhaltlichen Änderungen zielen nicht nur auf eine bessere Treffsicherheit und mehr Gerechtigkeit ab, sie führen in ihrer Gesamtheit auch dazu, dass trotz der budgetären Herausforderungen, die bestehenden Höchstsätze – die zwischen August 2023 und Jänner 2025 gleich um rund 35 Prozent angehoben wurden – unangetastet bleiben.

„Mir ist es wichtig, dass wir unsere Sozialsysteme auf nachhaltige und gerechte Füße stellen. Bei der Wohnunterstützung handelt es sich um eine ‚freiwillige‘ Ermessensausgabe des Landes Steiermark. Umso wichtiger war es uns, dass wir hier besonders stark darauf abzielen, diese sinnvolle sozialpolitische Leistung zielgerichtet für die Steirerinnen und Steirer abzusichern und keine undifferenzierten Leistungskürzungen vorzunehmen. Für Nichtösterreicher – wie auch für Österreicher, die naturgemäß von dieser Einschränkung nicht berührt sind – gelten zukünftig nicht nur Wartezeiten, sondern auch klare und unmissverständliche Regeln, um überhaupt in den Genuss dieser Leistung zu kommen. Ein weiterer wichtiger Schritt, um die Steiermark für Zuwanderer in unsere sozialen Systeme unattraktiver zu machen", betonte Soziallandesrat Hannes Amesbauer und ergänzte: „Der Kreis der anspruchsberechtigten Personen ist zukünftig beschränkt auf dauerhaft in Österreich lebende, wirtschaftlich und gesellschaftlich integrierte Personen, die bereits einen Beitrag zum gesellschaftlichen und gesamtwirtschaftlichen System geleistet haben – und das ist gut so!“

„Mit der Wohnunterstützung helfen wir Menschen in einer schwierigen Lebenssituation. Mit der Reform der Wohnunterstützung fordern wir Leistungsbereitschaft ein und schaffen mehr Treffsicherheit und Gerechtigkeit. Denn: Die Unterstützung für Schwächere ist nur möglich, wenn das soziale Gefüge im Gleichgewicht bleibt, Solidarität darf kein einklagbares Recht ohne Rücksicht auf die Belastbarkeit des Systems sein“, so Landesrat Karlheinz Kornhäusl.

Graz, am 8. Oktober 2025

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