Parteienförderung wird um 15 Prozent gekürzt: Steiermark spart 12 Millionen Euro ein
Landesregierung bringt Änderung des Parteienförderungs-Verfassungsgesetzes in den Landtag
Graz (20. November 2025).- Die Folgen der Corona-Pandemie, die Auswirkungen des Ukraine-Krieges, die US-Zollpolitik und die Preissteigerungen in fast allen Lebensbereichen: Die herausfordernde wirtschaftliche Situation wirkt sich bekanntlich auch massiv auf das steirische Landesbudget aus. Daher muss der Sparstift in sämtlichen Bereichen der Verwaltung angesetzt werden. Jetzt setzt die Landesregierung einen weiteren wesentlichen Schritt am Weg zu einem stabilen Haushalt: Die Parteienförderung wird deutlich reduziert – und zwar um 15 Prozent. Damit nimmt die Steiermark österreichweit eine Vorreiterrolle ein.
Die finanzielle Unterstützung der landespolitischen Arbeit belastet den Landeshaushalt allein heuer mit rund 14,5 Millionen Euro. Die geplante 15-Prozent-Kürzung soll der Steiermark daher im Laufe der gesamten Gesetzgebungsperiode Einsparungen von rund 12 Millionen Euro bringen.
Den Gesetzesentwurf, mit dem das Steiermärkische Parteienförderungs-Verfassungsgesetz und das Landtagsklubfinanzierungs-Verfassungsgesetz entsprechend geändert wird, wurde von der Landesregierung in der Sitzung am 20. November 2025 beschlossen und wird nun in den Landtag eingebracht. Für die Änderung dieses Verfassungsgesetzes braucht es im Landtag Steiermark eine Zweidrittelmehrheit.
Seit der Einführung des aktuellen Parteienförderungs-Verfassungsgesetzes gab es übrigens noch nie ein Förderminus: „Wir haben bereits eine Nulllohnrunde für Politiker und die Kürzung der Aufsichtsratsentschädigungen in landesnahen Gesellschaften umgesetzt. Weil die angespannte Budgetsituation Maßnahmen an allen Ecken und Enden erfordert, geht die Landespolitik weiter mit gutem Bespiel voran und spart mit der Reduktion der Parteienförderung bei sich selbst“, betont Landeshauptmann Mario Kunasek.
Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom wirbt um Zustimmung der Landtagsparteien: „Es wäre unverhältnismäßig, wenn wir auf der einen Seite Ausgaben überarbeiten, und auf der anderen Seite die Parteienförderung gleich bliebe. Die budgetäre Lage verlangt es, dass die öffentliche Hand spart – da ist es nur selbstverständlich, dass die Politik mit gutem Beispiel vorangeht. Wie bei der Nulllohnrunde für die Gehälter in der Spitzenpolitik sparen wir nun auch bei der Parteienförderung und schnallen den Gürtel bei uns selbst enger. Ich lade alle Landtagsparteien ein, diesem Vorschlag zu folgen und damit ein Zeichen des Zusammenhalts zu setzen.“
Rückfragehinweise:
- Stefan Haring | Büro LH Kunasek | Tel. +43 676 8666 5362 | E-Mail: stefan.haring@stmk.gv.at
- Anna Spielhofer | Büro LH-Stv. Khom | Tel. +43 676 8666 4086 | E-Mail: anna.spielhofer@stmk.gv.at
Graz, am 20. November 2025
Martin Schemeth unter Tel.: +43 (316) 877-4204, bzw. Mobil: +43 (676) 86664204 und Fax: +43 (316) 877-2294 oder E-Mail: martin.schemeth@stmk.gv.at zur Verfügung.
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