Über die Landeshauptleutekonferenz
Die Landeshauptleutekonferenz ist ein informelles Gremium der neun österreichischen Landeshauptleute. Seit 1970 tagt sie regelmäßig zweimal pro Jahr, der Vorsitz wechselt halbjährlich und nach alphabetischer Reihenfolge der Länder.
Zur Vertretung der Bundesländerinteressen legt die Konferenz gemeinsame Positionen fest und verhandelt diese unter anderem mit dem Bund. Beschlüsse der Landeshauptleutekonferenz werden nur einstimmig gefasst. Die Beschlüsse sind zwar rechtlich unverbindlich, können aber beachtliche politische Wirkung entfalten. Besondere Bedeutung hat die Konferenz etwa beim Finanzausgleich zwischen dem Bund den Ländern und den Gemeinden.
Vorbereitet werden die halbjährlichen Konferenzen von den Landesamtsdirektorinnen und Landesamtsdirektoren, die gemeinsam mit den Landeshauptleuten und teils auch Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung daran teilnehmen. Bei dringenden Anliegen werden außerordentliche Sitzungen der Landeshauptleutekonferenz einberufen.
Die Landeshauptleutekonferenz ist neben dem Bundesrat das politisch wichtigste Gremium der Länderzusammenarbeit und des Föderalismus.