Über die Landeshauptleutekonferenz
Die Landeshauptleutekonferenz ist ein informelles – in der Bundesverfassung nicht vorgesehenes – Treffen der neun österreichischen Landeshauptleute. Seit 1970 tagt sie regelmäßig zweimal pro Jahr, der Vorsitz wechselt halbjährlich und nach alphabetischer Reihenfolge der Länder.
Zur Vertretung der Bundesländerinteressen legt die Konferenz gemeinsame Positionen fest und verhandelt diese dann mit dem Bund. Beschlüsse der Landeshauptleutekonferenz werden nur einstimmig gefasst. Die Beschlüsse sind zwar rechtlich unverbindlich, können aber beachtliche politische Wirkung entfalten. Besondere Bedeutung hat die Konferenz etwa beim Finanzausgleich Bund-Länder-Gemeinden.
Vorbereitet werden die halbjährlichen Konferenzen von den Landesamtsdirektorinnen und Landesamtsdirektoren, die gemeinsam mit den Landeshauptleuten und meist auch Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung daran teilnehmen. Auch Gespräche mit dem Bundespräsidenten finden wiederholt statt. Bei dringenden Anliegen werden außerordentliche Sitzungen der Landeshauptleutekonferenz einberufen.
Die Landeshauptleutekonferenz ist neben dem Bundesrat das politisch wichtigste Gremium der Länderzusammenarbeit und des Föderalismus (= Gesetzgebung und Vollziehung sind auf Bund und Länder aufgeteilt).